Dec 21, 2018
Mit dem Start des neuen Jahres wartet auf viele Anleger eine
nicht ganz so schöne Überraschung, denn dann tritt die
Investmentsteuerreform in Kraft.
Bei der so genannten „Vorabpauschale“ werden Fonds, die keine
ohne nur geringe Ausschüttungen vornehmen, vom Finanzamt mit einer
„fiktiven“ Steuer belastet, die seitens der Depotbank berechnet und
abgeführt wird.
Natürlich macht es auch Sinn, dass ein Freistellungsauftrag in
ausreichender Höhe diesen Abzug vermeidet.
Viel Spaß beim Reinhören,
Dein Matthias Krapp
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Vielen Dank, Matthias Krapp