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Jan 12, 2021

Wer zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann diese evtl.  rückabwickeln. Mit und auch ohne Rechtschutzversicherung. 

Denn Versicherer haben über das Widerspruchsrecht nicht immer richtig  belehrt. Daher könnt Ihr Lebensversicherungen noch heute widersprechen.

Ein Widerspruch oder Rücktritt führt evtl. zur Rückabwicklung. Versicherte bekommen die eingezahlten Beiträge zurück und erhalten einen Mehrerlös. Ich habe meinen ersten Fall mit Erfolgsmeldung. Natürlich muss alles vorweg geprüft werden, bevor man startet.

 
Viel Spaß beim Hören,
Dein Matthias Krapp 

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