Apr 1, 2024
Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder vererben. Die Bezugsrechte können widerruflich oder unwiderruflich gestaltet werden.
Im Depot sind die Gewinne zu 100% abgeltungssteuerpflichtig, im Policenmantel bei Tod der versicherten Person 100% steuerfrei.
Daraus kann man diverse Praxisfälle ableiten.
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Viel Spaß beim Hören,
Dein
Matthias Krapp
(Transkript
dieser Folge weiter unten)
TRANSKRIPT dieser Folge
(autom. generiert):
Ja hallo, hier ist er doch
wieder der Matthias mit einer
neuen Folge Wissenschaft Geld und
heute am Dienstag, dem Wochenende
nach Ostern,
wo es häufig ja auch dazu
kommt, man sitzt mit der
Familie zusammen, man spricht über
das ein oder andere, ich hoffe
nur über Positives, aber manchmal
wird ja auch und werden ja
auch die Feiertage dazu genutzt,
wichtige Sachen informieren, Kreise
zu. besprechen oder sich selber
mal ein bisschen zurückzuziehen und
zu überlegen, wie kann ich denn
das ein oder andere Gestalten
oder eine Herausforderung lösen.
Ja, wie du ja weißt, bin
ich ein ganz, ganz, ganz großer
Freund von den sogenannten
Polisenmanteln, also das Geld nicht
in einem Depot anzulegen, sondern
genauso wie ich es in einem
Depot anlegen würde.
es dann in ein Polisenmantel zu
packen, um diesen Vermögenswert
beispielsweise am Nachlass vorbei
gezielt zu vererben,
die Gelder beispielsweise zu
schützen, ob es vor Insolvenz
ist, vor außerirdischen Beziehungen,
sprich geliebten vor der Familie.
Und da hat das schöne, tolle
Gestaltungsmöglichkeiten, weil ich halt
eben die Bezugsrechte auch aufteilen
kann und spetten kann. Also ich
kann die Bezugsrechte wiederruflich
oder unwiderruflich gestalten und
damit halt eben einiges an
Zusatznutzen generieren und damit
Fälle konstruieren,
die vielleicht ein oder andere
gar nicht kennt und deswegen
möchte ich mal ganz kurz
darauf... eingehen, was es für
Möglichkeiten gibt. Ich kann ja
generell das Geld für mich
selber anlegen,
teilweise bis zu komplett steuerfrei.
Ich kann das Geld anlegen für
die Kinder, aber mit allem
Wettorecht versehen, dass die Kinder,
solange ich noch da bin,
keine Möglichkeit haben, darüber zu
verfügen und wenn dann nur mit
meiner Zustimmung. Ich kann das
gleiche auch für Enkelkinder. machen
oder ich kann es für die
Kinder oder für die Enkelkinder
machen mit diesem Vetorrecht und
trotzdem,
wenn ich verstärbe, auch da
eine Vorsorge treffen, dass das
Geld vielleicht nicht sofort, sondern
vielleicht erst später zur Verfügung
stellt, um halt gewisse
Schutzmechanismen und Vorsorgemaßnahmen zu
treffen,
je nachdem, was mich persönlich
bewegt und ich versuche mal den
einen oder anderen. anderen Fall
hier kurz anzureißen. Die Parameter
sind dann immer die gleichen.
Das heißt, ich vergleiche immer
ein Depot mit dem Polismantel.
Ich setze immer die gleiche
Kursgewinne voraus, die gleiche
Aktienquote, den gleichen Steuersatz,
die gleiche Vergütung beispielsweise
für mich als Berater,
der dieses Konzept entwickelt und
umsetzt und einsetzt, so dass
wirklich alles gleich ist und
man will ich sagen kann, wenn
ich das so im Depot mache
oder wenn ich das so in
einem Polisenmantel mache und davon
ausgeht,
dass die Entwicklung dann in
der Zukunft identisch ist und
ich eigentlich nur stattdessen den
Mantel als Hülle drum herum
gebaut habe, dann ist es auch
ein fairer Vergleich.
Man muss halt eben wissen, im
Depot ist es immer so, dass
beim Tod alle aufgelaufene Gewinne,
die bis dahin waren. zu 100 %
abgeltungssteuerpflichtig sind und in
der Polizei,
wenn es die versicherte Person
trifft, die Gewinne zu 100 %
abgeltungssteuerfrei sind, also nicht
abgeltungssteuerpflichtig.
Im Erlebensfall sind sie zu 50
% steuerfrei. Daraus kann ich
natürlich verschiedenste Sachen
konstruieren und bei beispielsweise
mal hier ein Anleger nehmen,
das 45 .000 und möchte 100 .000
Euro anlegen, hat jederzeitigen
Zugriff, aber er will es halt
eben nicht konsumieren. Und wenn
dieser jetzt 20 Jahre lebt und
er würde sich das auszahlen
lassen,
dann hatte er unter diesen eben
genannten Voraussetzungen mit der
Aktienquote von 60 Prozent und
den gleichen Entwicklungen. Im Depot
beispielsweise aus diesen 100 .000
Euro. Euro. Ich hatte dann eine
Wertentwicklung angegeben oder einfach
mal angesetzt von 4 % Kursgewinne
und 2 % Zinsen.
Da kommt diese Person nach 20
Jahren, wenn sie es im Depot
gemacht hätte auf 176 .248 Euro
und in der Police dann, wenn
man drüber verfügt, verfügt nach
20 Jahren im 65.
Jahr über eine Leistung von 214
.000 Euro. Euro, also rund 38 .000
Euro mehr. Nur dadurch,
dass ich diesen Mantelnutze und
Unterbruchschichtigung aller Kunden. Wenn
jetzt allerdings diese Anleger mit
45 beispielsweise ein 70 -jähriges
Elternteil als versicherte Person
einsetzt und nicht sich selber
und dieses Elternteil mit 90
verstirbt,
dann hat derjenige, der Anleger,
der jetzt 45 .000 Euro hat.
ist, den Riesenvorteil, dass die
Leistung komplett steuerfrei ist. Das
heißt, die Police, die dann
fällig wird durch den Tode des
verstorbenen Elternteils,
was jetzt 70 ist und dann
mit 90 in 20 Jahren sterben
würde, hätte in dieser Police
232 .000 Euro zur Verfügung,
gegenüber 176 .248 immer noch die
gleiche Sommer,
was eben die Probe macht. hat
und damit werden die Mehrträge
nicht 38 .000 gegen den Depot,
dann sogar 56 .000 Euro, noch
mal 18 .000 Euro mehr.
So und das heißt Fazit durch
den Einsatz einer anderen
versiegerten Person kann man die
Ergebnisse aufgrund der Steuerfreiheit,
sprich hier Todesverleistung natürlich
nochmal erheblich verbessern.
Nehmen wir nochmal einen zweiten
Praxisfall, Schenkung zu Lebzeiten.
Nehmen wir mal an, vermögende
Kundin, 50 Jahre alt, möchte zu
Lebzeiten im Rahmen der Freibeträge
ihr Kind jetzt schon mit 100
.000 Euro beschenken.
Optional kann sie bis zu ihrem
Tod über die Entnahmen noch
mitbestimmen. So und die Mutter
stirbt mit 90 Jahren. Das Kind
ist 20 Jahre alt,
Versicherung Versicherungsnehmer und
versicherte Person. Wenn ich das
so schenken würde, also ich
schenke dem Kind diese 100 .000
Euro, das Kind ist 20 Jahre
alt,
wie sagt und ist sowohl
Versicherungsnehmer als auch versicherte
Person, dann ist es innerhalb
der Schenkungsfreibeträge aber suboptimal,
weil nach 40 Jahren
beispielsweise,
also das Kind dann 60 ist,
da wären in den Beport. oder
den eben voraus gesetzten Annahmen
312 .813, wenn das ganze über
diese Polise läuft,
dann immerhin 453 .529 Euro, das
heißt ein schöner Stolz am
Meertrag von 140 .000 Euro über
die Lösung dem Kind kein
Depot,
sondern eine Polise zu schenken.
schenken. Ja, ich kann es aber
auch anders machen und gehe so
hin, dass das 20 -jährige Kind
halt eben die Schenkung bekommt,
aber die Schenkerin spricht die
verbögende Kundin in diesem Fall
halt die versicherte Person in
dieser Police ist und der
Voraussetzung,
dass die versicherte Person, die
Schenkerin, die Mutter, die jetzt
50 ist, auch wieder 90 wird.
Sieht es nach 40 Jahren nach
wie vor so aus, hätte die
Mutter dem Kind ein Depot
geschenkt,
wären aus diesen 100 .000 Euro
312 .813 geworden. Und in dieser
Police, wenn die Mutter dann
stirbt mit 90, ist es eine
Todesverleistung.
Und diese Todesverleistung ist zu
100 Prozent steuerfrei. bekommt das
Kind mit 60 statt wenn es
selber versicherte Person gewesen
wäre nicht 453 sondern 566 .000
46 Euro das sind 253 .000 Euro
mehr als im Depot also wenn
die Mutter der Tochter ein
Depot geschenkt hätte und das
sind Raute baut nochmal 113 .000
Euro mehr mit der der
Lösung,
dass die Mutter auch gleichzeitig
versicherte Person ist. Ja und
die Mutter hätte sogar hier
noch ein Vetorecht einbauen können
und hätte der Tochter nicht 100
.000 sondern 99 .000 Euro geschenkt
und 1000 Euro selber behalten,
dann habe ich wie gesagt das
Vetorecht und damit kann die
Mutter sogar zu Lebzeiten immer
noch mitreden. Sollte sie 99 .000
Euro bezahlen,
dann ist das das Vetorecht, der
Schenkerinnen halt eben als
versicherter Person kann man also
die Ergebnisse aufgrund dieser
Steuerfreiheit im Todesfall erheblich
verbessern und durch 1 % Anteil
behalten,
also nur 99 % verschenken und 1
% behalten und mit Versicherungsniemal
werden mit 1 % kann halt eben
der Schenker immer noch mitbestimmen
bei Entnahmen und somit ein
Veto -Recht für sich behalten,
wenn man sich nicht so ganz
sicher ist, was dann das
Töchterchen mit diesen Gelder später
machen würde. Jo, jetzt gehe
ich noch ein Fall durch und
dann mache ich eine Fortsetzung
für den nächsten Podcast.
Jetzt nehmen wir nochmal den
letzten Praxisfall, und zwar hier
eine Schenkung an die Enkel mit
einem einem Vetorecht. Und zwar
sind hier Großeltern, die möchten
beispielsweise im Enkelkind jetzt
schon 50 .000 Euro schenken.
Sie möchten jedoch bis zu ihrem
Tod bzw. bis zu einem
bestimmten Lebensjahr über die
Verwendung des Vermögens noch
mitbestimmen. Und wir tun jetzt
hier mal so, dass die
Familienverhältnisse intakt sind.
Solche Fälle habe ich ja alle
in der Praxis schon durchgezogen.
Wir haben jetzt also beispielsweise,
ich sag mal... den Oma oder
die Opa 65 Jahre alt, dann
haben wir einen Elternteil,
35 Jahre alt und wir haben
ein Enkelkind mit fünf Jahren.
Ihr merkt also 65, Oma oder
Opa, 35, der Sohn oder die
Tochter von Oma und Opa und
fünf Jahre das Enkelkind.
Wir haben also praktisch 30
Jahre jeweils dazwischen. Ich glaube,
das ist ein ganz normaler,
klassischer Opa. Fall, wie wir
ihn häufig sehen und jetzt
könnte man halt eben hingehen
und sagen,
wie wir die Rollen verteilen
und eine vernünftige Polistenlösung
vornehmen können. Man könnte jetzt
hier hingehen und beispielsweise den
OPA und den Enkel gemeinsam als
Versicherungsnehmer einsetzen.
Der OPA wird ein Prozent
Versicherungsnehmer und Enkel 99 % so
das heißt die Entnahmen sind
nur immer mit Zustimmung von
beiden Versicherungsnehmern möglich.
OPA hat ja also ein Veto -Recht
und bei totes Großelternteil sprich
OPA wahrweise Übergang auf das
andere Großelternteil kann man ja
auch noch einbauen oder es geht
über das 1 % auf den Sohn
oder Tochter von Opa,
das kann man alles einzelfertraglich
regeln. Auf alle Fälle haben
wir hier bei der Schenkung Opa
oder Oma mit 1 % noch dabei
und 99 % schenken wir an das
Enkelkind.
Was aber ganz wichtig ist, wir
brauchen ja neben dem
Versicherungsnehmer noch die versicherte
Person und die versicherte Person
ist jetzt das Elthonteil des
Enkelkinds.
oder andersherum das Kind von
Oma oder Opa. Und das macht
richtig Sinn, weil wir jetzt
praktisch ja die Stundung nutzen
und dadurch, wenn das Elternteil
stirbt,
was ja wiederum 30 Jahre älter
ist als das Enkelkind. Und eine
Lebenswartung hat, die deutlich
länger ist als von Oma oder
Opa, die ja wiederum 30 Jahre
älter sind als Sohn oder
Tochter.
Nutzen wir halt eben diesen
Zeiteffekt. Zeit -Effekt und später
den Steuerfreien Ertrach im
Todesfall, wenn in diesem Fall
das Elternteil stirbt. Der
Beitragssaler und die Prämien -Schenkung
macht jetzt also Opa,
das kann er alle zehn Jahre
wiederholen, würde halt hier von
diesen 50 .000 99 % verschenken und
1 % selber behalten und im
Todesfall der Versicherten.
versicherten Person ist dann das
Enkelkind bezugsberechtigt. Das ist
ganz, ganz wichtig und damit
kann man es hundertprozent steuerfrei
vererben.
Sollte es früher entnommen werden,
weil beispielsweise die Eltern auch
leben und das Kind das Geld
benötigt, die Tochter oder dann
auch älter als 62 ist,
dann kommt das Halbattrassverfahren
hier. hier zum Tragen und damit
kann man natürlich schon einiges
gestalten, weil wir können ja
davon ausgehen,
dass als erstes in diesem Fall
Oma oder Opa stirbt, dann das
Elternteil stirbt und das Enkelkind
am längsten lebt. So ein
angenommen das Elternteil, was ich
eben sagte,
die sind alle 30 Jahre
auseinander, stirbt mit 90 Jahren,
dann wäre das Enkelkind. selber
60 Jahre alt und aus dem
Portfolio,
was wir angelegt haben, was
dann 55 Jahre gelaufen ist für
das Enkelkind, wäre dann 100
Prozent der Vermögenswerte der
aufgelaufenen Gewinne,
100 Prozent steuerfrei. Es würde
keine Abgeltungssteuer anfallen und
auf der anderen Seite auch
keine Schenkungssteuer, weil ja dann
50 .000 geschenkt worden sind
innerhalb der Freibeträge und nach
55 Jahren hätte es mal nach
einem Depot gemacht,
während 238 .639 Euro geworden, haben
wir aber nicht, wie immer in
der Claveror, wir haben diesen
Polisenmantel genommen und dann haben
wir 544 .988 Euro,
sprich mehr als das doppelte,
exakt 306 .000 Euro mehr. Das
heißt, so diese lange Haltedauer
und der zu erwartenden
Abgeltungssteuerfreiheit kann man aus
dieser Perluise halt eben mehr
als 100 Prozent erhalten und
dem Enkelkind gutestun,
als wenn ich ihm einfach, wie
es immer noch gemacht wird, ein
Depot schenke, um Prüfe, wer
sich ewig bindet, heißt es so
schön, ob sich nicht was
Besseres findet, was Besseres findet
als hier ein Depot,
weil es kommt ja exakt das
gleiche in diese Police als im
Depot. Ich nutze halt nur
diesen Polisenmantel. Ja, weitere
Fälle werde ich dann am Freitag
mal durchgehen.
Ich hoffe und wünsche dir, dass
vielleicht hier ein interessanter
Ansatz dabei war, mal etwas
anderes umzusetzen. im Wege
beispielsweise einer Schenkung oder
der eigenen Kapitalanlage.
Und ich bitte dir natürlich
auch gerne an, das mit mir
umzusetzen. Du musst jetzt nicht,
so wie ich die Tage erfahren
habe, von einem gut befreundeten
Kollegen aus dem Frankfurter
Bereich,
wo jemand meinen Padkars gehört
hatte, das alles toll fand und
sich dann auf die Suche begeben
hat nach einem Berater in
seinem Beritt, um das mit einem
anderen Berater umzusetzen,
wo er dann den Berater dann
mit auf den Weg gegeben hat.
Ich habe den Podcast von
Matthias Krabb gehört. Ich weiß
jetzt, wie es machbar wäre und
möchte das gerne umgesetzt haben.
Also da musst du nicht vor
der Haustür suchen,
sondern wir können dies so
exakt eins zu eins umsetzen mit
der persönlichen Beratung. Heutzutage
ist ja über Teams und so
weiter alles machbar und
technologisch auch abschließbar.
Man kann sich in die Augen
schauen, man kann die Strategie
und alles gemeinsam besprechen
umsetzen. Und das habe ich
schon mit etlichen Fällen gemacht
in ganz Deutschland, in halt
eben auch mit Personen,
die im Ausland sind, da spielt
die Entfernung null Rolle und
wenn es um wirklich größere
Angelegenheit geht, sprich im
Siebenstelligen Bereich und so
weiter.
Dann... dann setzt sie mich
gerne auch mal ins Auto oder
in den Zuch oder whatever, um
das dann persönlich mit Fleisch
und Blut zu besprechen, aber
die Standardfälle kann man alle
Fragen und Antworten heutzutage ja
online alles gut lösen.
In diesem Sinne, ja, eine
schöne Woche, die ja heute am
Dienstag gerade erst anfängt. Wir
hören uns dann wie immer wieder
am Freitag der Matthias.