Nov 18, 2025
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag bei
Investmentfonds, der jährlich besteuert wird, auch wenn keine
Anteile verkauft wurden. Sie orientiert sich am vom Staat
vorgegebenen Basiszinsund der Wertentwicklung des Fonds und wird
von der depotführenden Stelle automatisch berechnet und versteuert.
Bei Aktienfonds ist davon nur ein Teil steuerpflichtig (wegen der
Teilfreistellung), und die bereits versteuerten Vorabpauschalen
werden beim späteren Verkauf angerechnet, damit es keine
Doppelbesteuerung gibt.
Mehr dazu im heutigem Podcast.
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Viel Spaß beim Hören,
Dein Matthias Krapp
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***Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung***