Mar 26, 2024
Vererben will gelernt sein. Jeder will oder
sollte doch zumindest sein versteuertes Geld richtig übertragen und
vererben. Heute geht es um ein paar Fehler, die immer wieder
gemacht werden, aber vermieden werden sollten bzw. können.
Selbst gemacht heißt nicht gut gemacht und kennen heißt nicht
können.
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Viel Spaß beim Hören,
Dein
Matthias Krapp
(Transkript
dieser Folge weiter unten)
TRANSKRIPT dieser Folge
(autom. generiert):
Ja hallo, hier ist wieder der
Matthias mit einer neuen Folge
"Wissen schafft Geld" und heute
möchte ich mit dir mal ein
Thema angehen und ansprechen,
was wir beispielsweise hier bei
uns innerhalb der Finanzplanungsgespräche
auch mal mit ansprechen und
darauf hinweisen, ob es dann
gewollt wird oder nicht oder
später gewollt wird,
das überlassen wir natürlich immer
dann dem jeweiligen Interessenten
bzw. Mandanten, so wie aktuell
jemand, der ledig ist, keine
Kinder hat, die natürlich das
Testament vorrangig erst mal weniger
interessierte.
Dennoch haben wir mit Nachdruck
darauf hingewiesen, dass er sich
entsprechend Gedanken machen sollte.
Wer denn dann eventuell innerhalb
der Familie über Eltern bzw.
Geschwister, Neffen und Nichten
infrage kommen sollte und wer
nicht, damit es später auch klar
geregelt ist und dann auf der
einen Seite nicht zu streitigkeiten
oder falschen Erwartungshaltung kommt
oder wie hier ledig keine
Kinder,
trotzdem aber eine Partnerin ein
bisschen länger befreundet, damit
diese dann entsprechend auch bedacht
wird. Wenn sie nicht im
Testament steht oder in einem
Vermächtnis,
dann ist sie halt eben komplett
außen vor. Ja und so werden
doch immer wieder größere Fehler
beim Vererben getätigt und ich
habe mir gedacht, dass ich
vielleicht mal wieder,
ich glaube ich hatte hier auch
schon mal ein Thema dazu
gehabt, so ein paar klassische
Fehleransprüche, falls du dich selber
mit diesem Thema beschäftigst, wie
gesagt, wir können innerhalb einer
Finanzplanung neben vielen anderen
Feldern wie Vollmachten,
Depots, Depots, Finanzplanung,
Lebensplanung, natürlich auch solche
Sachen immer mit angehen auf
bestehende Sachen oder Fehler
hinweisen, so wie wir in der
letzten Woche dann auch
beispielsweise einen Fall und einen
Mandanten hatten.
Wo es darum ging, dass im
Laufe der Jahre, Jahrzehnte in
der Gemeinsam -Ehe doch schon
erheblich viel Vermögen aufgebaut
wurde, dass auf Gemeinschaftskonten
sich befindet und diese durch
die sämtlichen Zuwendungen beziehungsweise
Ansparungen durch dem Ehemann,
weil die Frau nichts hat und
auch nichts verdient, natürlich dann
auch im Wege der Schenkung
schon durchaus anrechnungsfähig werden
auf die letzten Jahre und somit
eventuell viel mehr Erbschaftssteuer
bezahlt werden muss,
als man eigentlich gedacht hat,
da alles auf gemeinsamen Namen
und Konten steht. und somit
sagen wir die Vermögenswerte dermaßen
großfahren über diverse Immobilien,
Depots und Konten. Das hier
natürlich dann das Finanzamt bzw.
die Erbschaftssteuerstelle vielleicht doch
mal etwas genauer hinfinden kann.
Aber ich fange mal an und
gehe mal so ein paar Sachen
an.
Ja, was könnte man denn für
Fehler machen bei der Testaments
Erstellung oder drumherum. Ein
Fehler, der immer wieder festgestellt
wird ist,
dass das Testament gar nicht
auffindbar ist, sondern dass
Menschen, weil sie halt eben
auf der einen Seite den Ämtern
nicht trauen und auf anderen
Seite, dass dann auch nicht in
die Schreibtisch -Schublade oder in
den Safe gelegt haben,
dass so gut versteckt ist, dass
es überhaupt nicht mehr auffindbar
ist. Und so man natürlich, wenn
er sich auffindbar ist, ist,
nicht der eigene Wille oder der
Wille dann umgesetzt werden kann,
der umgesetzt werden soll. Und
um das zu verhindern, kann man
natürlich beispielsweise auch ein
privates Testament letztendlich beim
Nachlassgericht hinterlegen lassen.
Und das kostet so meines
Wissens in der Regel, so um
die PimalDom 75 bis 100. 100
euro und somit hat man halt
eben auch die sicherheit dass
das nachlassgericht dieses testament
dann auch öffnen wird und der
letzte will letztendlich dann auch
wirklich dann umgesetzt werden kann
ja einen weiterer fehler der
immer wieder gemacht wird das
er blasser halt eben beim
formulieren nicht so richtig wissen
was sie machen sollen und
das ganze testament Testament dann
auf ein Computer oder auf ein
Laptop tippen, den den Inhalt
dann ausdrucken und unterschreiben.
Das soll sogar bei größeren
Vermögenswerten vorkommen und das hat
natürlich dann entsprechend Probleme,
denn einfach nur das ganze
auszudrucken, hat keinerlei rechtliche
Wirkung. Es muss entsprechend auch
halt eben die Form eingehalten
werden.
und vollständig, vollständig mit der
Hand geschrieben und unterschrieben
sein oder ansonsten notariell
beurkundet werden. Auch das ist,
wie gesagt, immer ein Fehler,
dass man sagt, ich schreibe das
mal eben bei Drucks raus und
ich schreibe das links weg,
jetzt habe ich ein Testament,
nein, das ist ungültig. Ja und
wo man auch aufpassen sollte,
wenn ein Testament umfangs ist,
auch das soll immer mal wieder
vorkommen, dass die einzelnen Seiten
nicht durchnummeriert sind, also
beispielsweise Seite 1 von 5,
Seite 2 von 5, Seite 3
von 5 und so weiter und
somit ist natürlich, wenn das
Testament von den falschen Personen,
sage ich mal, gefunden wird und
die mit diesem Testament nicht
einverstanden sind,
dass man dann vielleicht mal so
ein Testament fällt. oder kürzt
und aus fünf Seiten nur noch
drei überbleiben und die
entscheidenden Seiten zu den einen,
sagen wir mal, Gusto und
Frotteil desjenigen,
die das gefunden hat, umgeändert
wird und deswegen sollte man
halt eben dort halt eben das
ganze durchnummerieren, 1, 2, 5,
2, 5, 3, 5 oder 1 von
8,
2 von 8, wie auch immer,
einen Ort und Datum dabei
schreiben, am besten auch auf
jeden Fall. einzelnen Seite und
auch möglichst keine Abkürzung
verwenden,
die eventuell dazu führen könnten,
dass diese falsch gedeutet werden.
Deswegen ist halt eben ein
notarieles Testament oft sehr sehr
gut geeignet.
Ja und sicherlich und auch wir
haben immer mal wieder den
Fall, dass man privat ein
Testament Testament macht, aber in
diesem Testament beispielsweise Unternehmer
dann auch ihre Unternehmensanteile
vom Unternehmen übertragen wollen und
da muss man natürlich auch
aufpassen,
dass das ganze gesellschaftsrechtlich
entsprechend überhaupt auch machbar
ist, denn es gibt ja mal
verschiedene Nachfolgeklauseln im
gesellschaftsvertrag und der muss
natürlich dann auch wieder da
sein passen,
damit es anschließend auch umgesetzt
werden kann. Denn im Zweifel
geht wahrscheinlich dann eher der
Gesellschaftsvertrag vor und nicht
das Testament,
vor allem wenn man mit Fremden
in einer Gesellschaft tätig ist
und nur Mitgesellschafter ist. Ja,
was gibt es noch für
Fehler,
die man immer wieder. wieder
feststellt? Manche denken ja auch,
so wie viele auch, sag ich
mal, nicht mehr den Arzt
befragen, sondern selber googeln und
Dr. Google fragen.
Soll es auch immer mehr
Menschen geben, die sich halt
eben aus dem Testament oder das
Testament aus dem Internet ziehen,
dort verschiedenste Blogsätze, sag
ich mal, zusammenfügen,
was sie so im Internet
gefunden. haben, was aber in
der Gänze manchmal gar keinen
Sinn macht oder sich teilweise
vielleicht sogar widersprechen kann
und deswegen sollte man da
aufpassen.
Man weiß auch nicht, wer hat
es geschrieben, wann ist es
geschrieben worden. Ist das rechtlich
überhaupt haltbar? Dann wirklich sich
dort juristisch vernünftig beraten
lassen, weil auch das kann
sehr,
sehr viel Streit ersparen. und
halt eben dann dazu führen,
dass wirklich der eigene Wille
auch so korrekt umgesetzt und
geschrieben wird,
wie man sich das wünscht, damit
auch die, ja, die Erben sich
untereinander nichts erstreiten, weil
es dann heißt, nee, das war
sicherlich so oder so gemeint.
Das gilt zwar immer, der Wille
ist zu erforschen,
aber wenn es dann vielleicht
der Fall steht, dann kann man
lange diskutieren, wie denn der
wirklich hier. Wille dann war.
Man muss natürlich auch sich so
ein bisschen auskennen mit
verschiedenen Begriffen und Rechtsbegriffen
in einem Testament.
Ansonsten kann da auch irgendwie
mal ein kleines Chaos auftreten,
wenn das Testament dann irgendwo
mehr deutlich wird und dann mal
von Vermechnen,
das mal von Erbe gesprochen
wird. dann kann das auch halt
eben zu Differenzen oder zu
falschen Sachen führen, ob eine
Person beispielsweise nur in
einzelnen Gegenstand oder das gesamte
Vermögen inklusive alle Verpflichtungen
übertragen werden soll.
Das ist also ganz, ganz
wichtig, wenn es darüber geht,
Verbindlichkeiten für Bankschulen,
Bestattungskosten und andere Sachen
aufzukommen. aufzukommen und deswegen
ist es halt eben ganz,
ganz wichtig, das auch richtig
zu definieren und da auch
entsprechend eine Klarheit zu haben.
Letztendlich,
wie gesagt, wenn es unklare
Formulierungen gibt, dann kann das
Ganze doch ja sehr, sehr
problematisch werden. Also wenn da
beispielsweise Sätze stehen würden.
würden, wer sich am meisten von
meinem Tod um mich gekümmert
hatte, der wird mein Erbe, dann
waren es wahrscheinlich auch einmal
alle, die sich gekümmert haben.
Also das ist eine Sache, da
kann kein Mensch was mit
anfangen,
oder ich sage jetzt mal
andersrum ein großer Teil meines
Vermögens soll der gemeinnützigen
Organisation X Y zu gut kommen.
Ja, was ist denn jetzt ein
großer Teil des Vermögens?
Ist das alles oder ist das
80 Prozent? % oder was ist
damit gemeint und deswegen muss
man halt eben auch mal gucken,
was meint diese Person da mit
wem meint ihr und das auch
ganz konkret in Summen oder in
Prozenten beispielsweise,
wenn es keine Summe genannt
werden soll, beziffern zum Beispiel
von dem Depot XY 80 % oder
80 .000, wenn es 100 .000 oder
der Po ist.
Ja und von daher, wie gesagt,
wenn man schon keinen Dota
nehmen möchte, aus welchen Gründen
auch immer, Mama ist es auch
nur in Anführungsstricken der Geiz,
dann sollte man wenigstens einmal
einen dritten drüber herlesen
lassen,
ob er es alles verstanden hat,
damit es richtig verstanden wird
und da kann beispielsweise auch
eine Finanzplanung schon mal durchaus
helfen und klare Formulierungen zu
entdecken.
und daraufhin zu weisen. Ja,
und natürlich ist auch ganz
ganz wichtig, von vornherein
Nachfolgeriegelung, Testament und so
weiter so aufzusetzen,
dass es von vornherein keinen
Streit gibt, damit also für die
Kinder beispielsweise, für den
Ehegarten alles eindeutig ist,
was man sich dabei gedacht hat.
hat, damit es nicht zu
Streitigkeiten kommt und das Beste
ist wahrscheinlich sowieso vorher
auch schon mal mit beispielsweise
den Kindern durchzusprechen,
wie man seinen Testament aufgesetzt
hat, warum man das so
aufgesetzt hat, damit es
anschließend, wenn man dann nicht
mehr da ist, nicht zu
Streitigkeiten und zu Würfnissen
kommt,
weil dann beispielsweise bei zwei
oder drei Kindern sich jeder
was anderes vorher hat zugeregt.
zugerechnet oder meinte dies oder
das oder jenes das könnt ihr
machen und wenn es um
verschiedene Sachen geht und die
Eltern oder der Vater oder die
Mutter sich da genau was bei
gedacht haben dann würde ich
besonders persönlich sagen dann
sprecht auch vorher mit den
Kindern darüber damit sie wissen
was auf die zukommt und
dass
das wirklich der wille ist und
dass es dann nicht zu
Streitigkeiten kommt. kommt und zu
sagen warum du oder warum du
viel das steht dir nicht zu
oder das hätte ich mir eher
zu gedacht oder ich habe doch
immer dies und das gemacht und
ich habe doch immer gesagt dass
mir das wichtig ist das sind
all so Sachen da kann es
zu sehr sehr viel Streitigkeiten
kommen und das muss ja nicht
sein um damit letztendlich
Ürtümer
und Missverständnisse von vornherein
im Sinne aller dann auch auch
zu vermeiden und gerade wenn
Unternehmen mit dem Boot sind,
halt eben ganz ganz wichtig
auch zu gucken mit verschiedensten
Konstellationen,
über Teilungsanordnung, Erbengemeinschaften,
Erbauseinandersetzung zu vermeiden oder
wenn es beim Betrieb ist, wenn
mehrere Betriebe da sind, wenn
es auch irgendwelche Marken oder
Patentrechte gibt,
hier halt eben aufzupassen damit
alles von vornherein wirklich so
geregelt ist, wie man es sich
wünscht und nicht irgendwo zu
Diskussionen oder großen Streitigkeiten
kommt und wenn es dann
beispielsweise zu Teilungsanordnungen und
so weiter kommt,
auch daran zu denken, dass man
einen vernünftigen Ausgleich dann
berücksichtigt nach Erbquoten, das
heißt, das halt auch höher.
höherwertige Gegenstände,
die man erhalten hat, beispielsweise
bei vorzeitigen Geschenkungen. Auch
solche Sachen, alle schon
berücksichtigt werden, weil es gibt
ja nicht nur das gesetzliche
Erbrecht,
es gibt ja dann auch noch
Pflichte als Ansprüche und
Zuwendungen, und Zuwendungen, die
vielleicht schon vorher geflossen
sind über den letzten zehn
Jahren. Ihr merkt schon, das
kann komplizierter werden,
als man ursprünglich denkt. und
ich weiß ja, und das ist
eines dieser Sachen, die man
immer vor sich her schiebt, man
ist ja noch so jung, man
hat ja noch so viel Zeit,
das kann ich später noch
regeln,
ja und irgendwann läuft dann
entweder diese Zeit davon oder
man fährt vom Baum oder man
wird überfahren oder man kriegt
einen Schlachenfall, whatever immer
passieren kann,
man weiß ja nicht das Leben
und ich sage immer, wie ich
das so Gott zum Lachen erzähle.
ihm deinem Plan. Von daher, von
meiner Seite nochmal, der ja
wirklich von herzgekommende Hinweis
redet nicht nur drüber,
sondern regelt es, gerade wenn
man auch in einem Alter sich
befindet, wo aus verschiedenen
Gründen was passieren kann oder
wenn man Vermögenswerte hat,
wo man doch halt eben was
regeln muss und und nicht aber
sagt, ja komm, dann geht es
halt eben geteilt durch zwei
oder drei oder vier. Oder was
ist, wenn beispielsweise noch Kinder
da sind,
aber erstmal der überlebende Ehegatte
alles haben und wirklich haben
soll, soll er dann wirklich
danach für sich wieder frei neu
entscheiden, wer was bekommt. Oder
soll es schon mit irgendwelchen
Auflagen beispielsweise verbunden sein,
damit der Partner vielleicht nicht
doch irgendein. irgendwo später durch
irgendwelche, vielleicht neue Beziehungen
oder was das Geld vielleicht in
irgendwelche Richtungen schiebt oder
sich beeinflussen lässt,
was vielleicht nicht im Sinne
des verstorbenen oder der verstorbene
Personen war, die wirklich gedacht
hat, dass der größte Teil des
Vermögens dann auch erhalten bleibt
und später dann,
wenn beispielsweise die Frau oder
der Mann nicht mehr da ist,
dann entsprechend an die Kinder
geht. Oder manchmal gibt es
dann ja auch Probleme, dass es
ein oder zwei Häuser oder drei
Häuser gibt bei zwei Kindern
oder ein zweites Haus neben
Selbstverboten,
zwei Kindern und beide Kinder
haben Augen drauf geworfen, so
was vorzuregeln und nicht einfach
überall hinzuschreiben und danach
entzweien sich dann Familien.
Da habe ich schon sehr, sehr
viel gesehen, gehört und mitbekommen,
nur aus der Situation heraus,
dass nichts geregelt war. Wenn
es geregelt ist und das vorher
schon an und durchgesprochen war,
da kann sich jeder darauf
einstellen und vorbereiten und weiß
okay, das ist dann wirklich der
Wille meines Vaters meiner Mutter
oder meiner Eltern, weil häufig
ist es ja dann so mit
diesen Situationen,
mit dem Erbfall, fangen
Streitigkeiten an, die da ein
oder andere vielleicht nie erwartet
hätte. aber hätte Fahrradkette, wie
gesagt, mit dem Geld haben
schon viele Freundschaften aufgehört
oder auch wenn Freundschaften und
Verwandtschaften blühte Sticker als
Wasser.
Immer bis es ein Gut war,
es gibt ja dann auch Ein -
und Angeheiratete, die manchmal
vielleicht auch ein bisschen Unruhe
da stiften, weil sie menschlich
vielleicht nicht so gefestigt sind
oder aus einem anderen Umgang.
Umfeld kommen und dann natürlich
irgendwo was für sich sehen,
was vielleicht auf Deutschland nicht
mehr zusteht, aber halt dann
vielleicht ihren Partner in die
falsche Richtung beeinflussen.
Von daher, wie gesagt, lasst
euch da beraten, ja, das ist
so schön, wurschtelte nicht alleine
in der Suppe rum, sondern lasst
da einen Aussuchstehenden drüber
hergucken,
lasst da einen Fachmann drüber
hergucken oder jemand, der da
sehr viel mit zu tun hat.
ob ihm was auffällt, ob er
Auffälligkeiten sieht und lasst es
dann zu Not vernünftig machen,
denn das ist auf alle Fälle
sehr,
sehr gut investiertes Geld und
man kann sich da auch darüber
Gedanken machen, in Verbindung
beispielsweise mit entsprechenden
Anlagelösungen, mit entsprechenden
beispielsweise Vetorechnen,
solange man auch lebt oder halt
auch mit festen Termin zu
sagen, okay, wenn der da dient.
das oder das erbt, soll es
das Geld aber beispielsweise erst
mit 25 oder mit 60
bekommen,
weil der Mensch vielleicht, wenn
er junger ist und dann was
zustößt, noch nicht als so reif
angesehen wird. Oder man sich
sagt, in Anfangsstrichen, der soll
selber für sein Leben verantwortlich
sein und nichts jetzt bekommen,
wo er sich das Leben nur
noch schön macht, sondern es
soll dann wirklich als später
verantwortlich sein. zusätzliche
Altersversorgung dienen und daher
beispielsweise erst mit dem 60.
Lebensjahr ausgezahlt werden.
All das kann man regeln, aber
regelt es. In diesem Sinne
wünsche ich euch allen eine
schöne Woche der Matthias.