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Nov 24, 2020

Geldanleger mit geringem Einkommen haben mit Hilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen inklusive Kapitalerträge den Grundfreibetrag nicht übersteigt.
Mehr erfahrt ihr hier, in der heutige Episode.

Viel Spaß beim Hören,
Dein Matthias Krapp 
 
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